Professionnals - Inaktivitätstage
Gleichsetzungsursachen |
Gleichsetzungsbedingungen |
Gleichsetzungsdauer |
Arbeitsunfall oder Berufskrankheit mit einer vollständigen zeitweiligen Arbeitsunfähigkeit |
Unfähigkeit von mindestens 66 % |
Vollständige Periode |
Arbeitsunfall oder Berufskrankheit mit einer teilweisen zeitweiligen Arbeitsunfähigkeit |
nach einer vollständigen zeitweiligen Arbeitsunfähigkeit |
die ersten zwölf Monate |
Krankheit oder Unfall |
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die ersten zwölf Monate |
Prophylaktischer Urlaub wegen einer Krankheit |
Diese Zeiträume beginnen an dem Tag, an dem der Berechtigte mit dem Kranken in Kontakt gekommen ist, und nicht an dem Tag, an dem die Mitteilung der Arbeitsunterbrechung verschickt oder abgegeben wird. |
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Pocken |
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18 Tage |
Poliomyelitis |
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17 Tage |
Epidemische Enzephalitis |
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17 Tage |
Typhus |
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12 Tage |
Paratyphus |
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12 Tage |
Rotz |
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12 Tage |
Scharlach |
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10 Tage |
Zerebrospinale Meningitis |
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9 Tage |
Diphtherie |
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7 Tage |
Gleichsetzungsursachen |
Gleichsetzungsbedingungen |
Gleichsetzungsdauer |
Mutterschaftsrühe |
Art. 39 Gesetz über die Arbeit 16.03.1971 |
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Mutterschutz |
Art. 42 bis zum Artikel 43bis des Gesetzes über die Arbeit 16.03.1971 |
Bis zum Periode, die durch ein Mutterschaftsgeld gedeckt wird. |
Vaterschaftsurlaub |
Art. 30 Gesetz über die Arbeitsverträge 03.07.1978 |
7 Tage |
Vaterschaftsurlaub bei Krankenhausaufenthalt der Mutter |
Der Mutterschaftsurlaub kann bei Krankenhausaufenthalt der Mutter in Vaterschaftsurlaub umgewandelt werden.
[Art. Art. 39 Gesetz über die Arbeit 16.03.1971] |
Die Dauer des Vaterschaftsurlaubs wird immer auf die Dauer des Mutterschaftsurlaubs, der noch nicht genommen wird, begrenzt. |
Vaterschaftsurlaub bei Tod der Mutter |
Der Mutterschaftsurlaub kann bei Tod der Mutter in Vaterschaftsurlaub umgewandelt werden. [Art. 39 Gesetz über die Arbeit 16.03.1971] |
Bei Tod der Mutter wird die Dauer des Vaterschaftsurlaubs auf den Restteil des Mutterschaftsurlaubs, der noch nicht genommen wird, begrenzt |
Adoptionsurlaub für ein Kind älter als drei Jahre |
30ter des Gesetzes vom 03.07.1978 |
4 ununterbrochene Wochen Diese Periode wird verdoppelt, wenn das Kind eine körperliche oder geistige Unfähigkeit von mindestens 66% erreicht. |
Adoptionsurlaub für ein Kind jünger als drei Jahre |
30ter des Gesetzes vom 03.07.1978 |
6 ununterbrochene Wochen Diese Perioden werden verdoppelt, wenn das Kind eine körperliche oder geistige Unfähigkeit von mindestens 66% erreicht. |
Pflegebetreuungsurlaub |
30quater des Gesetzes vom 03.07.1978 |
6 Tage |
Stillpausen |
Die kumulierte Gesamtheit der Stillpausen , wie sie im kollektiven Arbeitsabkommen Nr. 80 vom 27. November 2001 vorgesehen sind. Dieses Arbeitsabkommen wurde im Nationalen Arbeitsrat geschlossen und für allgemein verbindlich erklärt beim Königlichen Erlasses vom 21. Januar 2002 zur Einführung des Rechtes auf Stillpausen |
neun Monate ab der Geburt des Kindes. |
Gleichsetzungsursachen |
Gleichsetzungsbedingungen |
Gleichsetzungsdauer |
Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen |
Nicht für die Angestellten |
Gemäß des Gesetzes vom 3. Juli 1978 über die Arbeitsverträge (Art. 51) oder K.E zur Abweichung |
Gleichsetzungsursachen |
Gleichsetzungsbedingungen |
Gleichsetzungsdauer |
Vorübergehende Arbeitslosigkeit infolge eines Streiks |
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Vollständige Periode |
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Feiertage und Ersatztage während eines Zeitraums vorübergehender Arbeitslosigkeit |
Nicht für die Angestellten |
Gemäß des Art. 13, § 2, K.E. 18.04.1974, Ausführung des Gesetzes vom 04.01.1974 über die Feiertage |
Zeitweilige Anpassung der Arbeitszeit in einer Periode der Krise. |
Diese Maßnahme ist bis zum 31. Januar 2011 anwendbar. |
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Individuelle und zeitweilige Verringerung der Leistungen um der Krise die Stirn zu bieten. |
Bis zum 31. Januar 2011 war diese Maßnahme für alle Arbeitnehmer anwendbar. |
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Gleichsetzungsursachen |
Gleichsetzungsbedingungen |
Gleichsetzungsdauer |
Streik im Unternehmen |
Anerkannter Streik |
Vollständige Periode |
Lockout |
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Vollständige Periode |
Gleichsetzungsursachen |
Gleichsetzungsbedingungen |
Gleichsetzungsdauer |
Bürgerliche Pflichten |
K.E. vom 28.08.1963 |
Vollständige Periode |
Öffentliches Mandat |
Art. 1, 2 und 6 bis des Gesetzes vom 19.07.1976 |
Vollständige Periode |
Sozialrichter |
Art. 28, 3° des Gesetzes vom 03.07.1978 |
Vollständige Periode |
Gewerkschaftsauftrag |
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Vollständige Periode |
Soziale Förderung |
Gesetz vom 01.07.1963 |
Vollständige Periode |